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Dienstleistungen
gerne erledigen können.
Stadt Wertingen - Dienstleistungen von A bis Z
Abbruch von Gebäuden
Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind. Das Staatsministerium des Innern hat hierzu Bauantragsformulare bereitgestellt.
Zuständig
Anton Fink
Telefon : 08272 84 401
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Mehr Informationen über: Anton Fink
Nicole Bronnhuber
Telefon : 08272 84 414
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